Star Wars Jedi Fallen OrderTipps

Wie kann man die Machtleiste in Fallen Order wiederherstellen? Tipps

Starttipps für Star Wars Jedi Fallen Order
Star Wars Jedi Fallen Order guide, walkthrough

Letzte Aktualisierung: 15. November 2019

Auf dieser Seite des Leitfadens zu Star Wars Jedi: Fallen Order erklären wir, wie Sie den für mächtige Angriffe erforderlichen Machtbalken wiederherstellen. Außerdem verraten wir Ihnen, wie Sie den Force-Balken dauerhaft erhöhen.

Der einzig wirksame Weg, die blaue Machtleiste wiederherzustellen, besteht darin, Feinde weiterhin mit regelmäßigen Angriffen anzugreifen – solchen, die keine Macht erfordern. Versuchen Sie, die Machtangriffe mit Vorsicht einzusetzen – nur, wenn die Situation es erfordert.

Der Machtbalken wird automatisch wiederhergestellt, während man an einem der Meditationspunkte ruht – Wie stellt man den Machtbalken in Fallen Order wieder her?  - Kampf – Star Wars Jedi Fallen Order Guide

Der Kraftbalken stellt sich automatisch wieder her, während Sie an einem der Meditationspunkte ruhen. Es kann auch auf seinen Maximalwert zurückgesetzt werden, nachdem ein Gegner getroffen wurde, der den Hauptcharakter zuvor getötet hat.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Machtleiste dauerhaft zu erhöhen: Wie stellt man die Machtleiste in Fallen Order wieder her?  - Kampf – Star Wars Jedi Fallen Order Guide

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Kraftbalken dauerhaft zu erhöhen. Der erste Weg besteht darin, Fähigkeiten zu kaufen. Die erste Fähigkeit, mit der Sie die Machtleiste erhöhen können, ist Machteinstimmung. Sie können es kaufen, sobald Sie das erste Kapitel der Kampagne erreicht haben.

Der zweite Weg besteht darin, Force Essence zu finden, also eines der Sammlerstücke – Wie kann man die Force-Leiste in Fallen Order wiederherstellen?  - Kampf – Star Wars Jedi Fallen Order Guide

Die zweite Möglichkeit besteht darin, Force Essence zu finden, also eines der Sammlerstücke. Jedes Mal, wenn Sie drei Machtessenzen sammeln, erhöht sich der Machtbalken. Die Fundorte der Machtessenzen finden Sie im Abschnitt „Geheimnisse“.

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