Letzte Aktualisierung: 09. März 2020
Divinity Original Sin 2 führt ein ziemlich wichtiges neues Feature für die im Spiel verfügbaren Rassen ein: Elfen zeichnen sich nicht durch ihre außergewöhnliche Schönheit und Langlebigkeit aus, sondern durch ihr Talent als Leichenfresser. Es erlaubt ihnen, Leichen zu essen – genauer gesagt Körperteile. Auf dieser Seite des Leitfadens werden die Mechanismen des Leichenfresser-Talents erläutert. Sie erfahren, welche Boni Sie durch das Essen von Leichen erhalten.
- Was bekomme ich, wenn ich Leichen esse?
- Durch den Verzehr bestimmter Körperteile erhält man neue Fähigkeiten
Was bekomme ich, wenn ich Leichen esse?
Dies hat zwei Auswirkungen: In den meisten Fällen führt es lediglich zu einer ziemlich starken Regeneration, aber manchmal kann ein Charakter während des Essens eines „einzigartigen Snacks“ neue Fähigkeiten erlernen (was später beschrieben wird).
Corpse Eater ist ein interessantes Talent, mit dem Sie zusätzliche Fähigkeiten erlernen können.
Achtung – dieser Mechanismus ist sehr fehlerhaft. Manchmal erlangt man durch das Essen eines Körperteils möglicherweise nicht die gewünschte Fähigkeit. Aus diesem Grund wird empfohlen, Ihr Spiel zu speichern, bevor Sie ein Körperteil essen. Sie können es erneut versuchen, wenn Sie auf einen Fehler stoßen. Darüber hinaus wird Ihnen nach dem Verzehr eines Körperteils nicht mitgeteilt, dass Sie eine neue Fertigkeit freigeschaltet haben – obwohl diese freigeschaltet war.
Durch den Verzehr bestimmter Körperteile erhält man neue Fähigkeiten
Durch den Verzehr von Körperteilen können Sie folgende Fähigkeiten erlernen:
Achtung – wenn Sie Probleme beim Auffinden der oben beschriebenen Orte haben, sollten Sie sich das Kapitel mit der Karte von Fort Joy ansehen [M1].
Körperteile können nur von Elfen und Untoten verzehrt werden, die in Elfen verwandelt wurden – darüber können Sie im Kapitel „Maske des Gestaltwandlers – wie man sie findet und verwendet“ lesen. Die Fertigkeiten haben immer noch ihre Anforderungen – zum Beispiel erfordert „Verstärken“, dass Sie über Geomantenfähigkeiten auf mindestens Stufe 1 verfügen.